Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden.
Da wir ausschließlich Frischware verwenden, halten wir uns offen, das Angebot je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.
2. Preise – Zahlung – Gültigkeit
Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise und AGB.
Die Auftragserteilung ist mit dem durch den Kunden unterschriebenen Angebot/ Auftrag erfolgt. Eine Bestätigung des Angebotes kann ebenso per Mail erfolgen und ist als solches einer Unterschrift gleichwertig. Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn durch Quagga eine entsprechende Unterschrift geleistet oder das angenommene Angebot per Mail bestätigt wurde.
Der Rechnungsbetrag wird zu gleichen Teilen 14 Tage vor und nach Veranstaltung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Ware wird auf Wunsch des Kunden direkt ins Haus geliefert. Die Anlieferung wird gesondert berechnet und ist Teil des Vertrages.
Unsere Angebote sind freibleibend ; ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung zustande. Diese liegt, wenn keine Auftragsbestätigung per E-mail erfolgt, in der Auslieferung der Waren.
3.Termine
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 30 Minuten vor bzw. nach der vereinbarten Uhrzeit ein.
Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.
4.Stornierung und Änderung
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir
14 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%
5 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 80% des Gesamtbetrages des jeweiligen Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis 10 Tage vor Veranstaltung kostenfrei beansprucht werden. Danach gilt die Teilnehmerzahl des bestätigten Angebotes verbindlich.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl muss stets mit Quagga Catering abgesprochen werden und als solches vertraglich festgehalten werden, nur dann besteht Gültigkeit und Lieferanspruch.
5.Haftung
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Speisen, Geschirr und Mobiliar beträgt 40,-€ im Leipziger Stadtgebiet. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, Lindenauer Markt 21, 04177 Leipzig, geht die Haftung an den Kunden über. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Fahrzeugankunft am Bestimmungsort über.
6. Mängel
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und teilen Sie uns dieses sofort mit.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
Verluste, Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, der neben dem Mietpreis die Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu tragen hat.
7. Mietpreis –Mieteinheit
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertagen. Die Abholtage ( Lieferung und Rückgabe) gelten am jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde verpflichtet:
Den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern.
Mit Auftragserteilung werden vom Besteller die vorstehenden Liefer-und Zahlungsbedingungen als verbindlich anerkannt.
Die Auftragserteilung kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung , Übergabe und Zahlung ist Leipzig. Gerichtsstand Leipzig
Daniel Jurisch
Quagga Catering und PAN
Lindenauer Markt 21
04177 Leipzig
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechtes.